
Drei Bahnen sind da eingezeichnet:
EUB Niggenkopf
PB als Verbindung Bürserberg
und Ersatz Palüdbahn!
Das wäre ja mal sehr geil wenn das so käme!!! Mal schaun werde da mal im Sommer mit dem MTB vorbeifahren und mir das ansehen

Bergbahnen Brandnertal: Umfangreiche Investitionen in diesem Jahr geplant
Im vergangenen Sommer und Herbst wurde in die Beschneiungsanlage des Skigebiet Brandnertal 3 Mio Euro investiert. Mittlerweile sorgen 35 Propeller Maschinen und 5 Schneilanzen dafür, dass man auch bei ungünstiger Schneelage beste Pistenqualität bieten kann. Die Erweiterung der Beschneiungsanlage im Palüd wird ebenfalls für die kommende Saison umgesetzt.
Für die Saison 2007/2008 ist die Realisierung folgender Projekte geplant:
Neue Dorfbahn
Die Niggenkopfbahn wird durch die „Dorfbahn“ ersetzt. Hier entsteht eine moderne 8-EUB (Einseilumlaufbahn mit 8-er Gondeln). Mit dieser Bahn gelangen Sie in nur 3 Minuten bis zur Talstation der Gulmabahn.
Neue Panoramabahn Burtschasattel
Von der Bergstation Dorfbahn gelangen Sie unmittelbar in die Talstation der Panoramabahn Burtschasattel. Diese spektakuläre Pendelbahn mit einem freien Seilfeld von 1,5 km verbindet in Zukunft die beiden Skigebietsteile Brand und Bürserberg. Somit wird der langersehnte seilbahntechnische Zusammenschluss endlich realisiert.
Neue Palüdbahn
Diese moderne 6er Sesselbahn bringt Sie ab kommender Saison noch schneller in den Skigebietsteil Palüd.
Brand: Schiweg Loischkopf-Burtschasattel genehmigt
Vor kurzem hat die BH Bludenz einen neuen Schiweg genehmigt, der vom Loischkopf zum Burtschasattel verlaufen und ein Teil der Verbindung der Schigebiete Bürserberg-Brand werden soll. Der Weg verläuft auf der ganzen Länge durch eine Reihe von steilen Gipstrichtern, die aufgefüllt werden sollen.
Zwar ist der geplante Schiweg nur 500 Meter lang, der Eingriff in die Landschaft ist aber ganz massiv, weil diese Gipslöcher seltene und ökologisch extrem vielfältige Lebensräume sind, und zudem auch als geologische Besonderheiten schützenswert.
In solchen Fällen muss die Behörde im Naturschutzverfahren eine Interessensabwägung durchführen und darf ein Projekt nur dann genehmigen, wenn überwiegende öffentliche Interessen dafür sprechen.
Die BH hat im Bescheid dazu deutlich begründet: "Von besonderer Bedeutung bei der Gewichtung der berührten Interessen war, dass die Vorarlberger Landesregierung das geplante Vorhaben ausdrücklich befürwortet hat."
Das heißt im Klartext, dass wieder einmal ein Stück Naturzerstörung offensichtlich auf politische Weisung hin genehmigt wurde.
Zudem widerspricht diese Genehmigung der Alpenkonvention: Nach dem Protokoll Bodenschutz, Artikel 14 Abs 1 dürfen "Genehmigungen für den Bau und die Planierung von Skipisten in labilen Gebieten nicht erteilt werden".
Das betroffene Gebiet ist sowohl kleinräumig (Gipstrichter) als auch großräumig hochgradig labil, die beiden großen Murbruchkessel Schesa- und Schliefwaldtobel sind mit guten Grund sind europaweit bekannt.
Quelle: Naturschutzanwalt Vorarlberg
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